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Prüfbescheinigung
- 2.2 Werkszeugnis
(mit Werten, die nicht an der Lieferung selbst, sondern am Material
gleicher Herstellung ermittelt werden können)
- 3.1 Abnahmeprüfzeugnis
Bescheinigung, herausgegeben vom Hersteller, in der er bestätigt,
dass die gelieferten Erzeugnisse die in der Bestellung festgelegten
Anforderungen erfüllen, mit Angabe der Prüfergebnisse.
Die Prüfeinheit und die Durchführung der Prüfung
sind in der Erzeugnisspezifikation, den amtlichen Vorschriften und
Technischen Regeln und/oder der Bestellung festgelegt.
Die Bescheinigung wird bestätigt von einem von der Fertigungsabteilung
unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers. Ein Hersteller
darf in das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 Prüfergebnisse übernehmen,
die auf der Grundlage spezifischer Prüfung des von ihm verwendeten
Vormaterials bzw. der Vorerzeugnisse ermittelt wurden unter der
Voraussetzung, dass er Verfahren zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
anwendet und die entsprechende Prüfbescheinigung vorlegen kann.
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